Schluss mit stundenlangem Suchen. Im Mietercenter finden Sie alle wichtigen Dokumente und Fragen bezüglich des Mietens und Wohnens.
Sie haben offene Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder zu sonstigen Themen? Hier finden Sie schnell eine Antwort.
Ja. Nachdem Sie beide Verträge retourniert haben, erhalten Sie ein Exemplar mit den Angaben zur Mietkautionszahlung zurück.
Die Untervermietung ist mit der Zustimmung des Vermieters möglich. In einigen Fällen kann die Untervermietung verweigert werden. Ausserdem muss der Wegzug des Untermieters gemeldet werden. Über diesen Link können Sie einen Antrag auf Untermiete stellen.
Bei einem Auszug eines Vertragspartners benötigen wir einen aktuellen Betreibungsregisterauszug der Personen, die im Mietverhältnis bestehen bleiben. Zusätzlich müssen Sie das Bewerbungsformular nochmals neu ausfüllen.
Jeder Zuzug und Wegzug von weiteren Personen muss dem Vermieter gemeldet werden. Über diesen Link können Sie den Zuzug oder Wegzug melden.
Bitte teilen Sie uns mit, wie die Namenschilder neu beschriftet werden sollen und bestätigen Sie die Änderung mit einer Urkunde der Namensänderung. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Bei einer Mietzinsänderung erhalten Sie automatisch einen neuen Einzahlungsschein, um den Dauerauftrag anzupassen. Falls Sie den Schein verloren haben, können Sie über diesen Link einen Neuen bestellen.
Senden Sie Ihr Gesuch mit den Unterschriften aller bestehenden Mieter an Global Immobilien.
Das Formular finden Sie unter diesem Link.
Bitte informieren Sie uns mit diesem Formular über den Wechsel. Sie erhalten darauf einen Einzahlungsschein für die Errichtung eines Dauerauftrages.
Bitte melden Sie Ihre neue IBAN über dieses Formular.
Wenn Sie in Raten zahlen möchten, dann teilen Sie uns dies über jenen Link mit. Bitte nennen Sie uns die spezifische Rechnung mit Vorschlag über die Anzahl der Raten und Zeitpunkt der ersten Zahlung. Achtung: Der Mietzins kann nicht mit einer Ratenzahlung beglichen werden.
Die Akontobeiträge werden monatlich zum Nettomietzins hinzugerechnet. Wie hoch diese ausfallen, finden Sie im Mietvertrag. Nach einem Jahr bzw. einer Abrechnungsperiode erhalten Sie mit der Abrechnung die effektiv angefallenen Nebenkosten. Diese können höher oder tiefer als die Akontobeiträge sein. Die Differenz wird Ihnen einmal pro Jahr in Rechnung gestellt oder gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt nach 30 Tage an Ihre Zahlungsverbindung.
Das Anmeldeformular für ein Mietobjekt finden Sie unter diesem Link.
Der Betreibungsauszug darf nicht älter als zwei Monate sein.
In der Regel dauert es zwei Wochen. Wenn Sie nach zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten haben, können Sie sich hier melden.
Unter diesem Link finden Sie die Kündigungsvorlage. Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag des Monates bei uns eintreffen. Das Mietverhältnis kann auf die im Mietvertrag festgehaltenen Termine unter Einhaltung der erwähnten Kündigungsfrist gekündigt werden.
Vermerken Sie in der Kündigung, wann Sie gerne aus der Wohnung ausziehen möchten. Bis Ende der Kündigungsfrist bleiben Sie allerdings verpflichtend. Sie können sich von der Verpflichtung befreien, wenn Sie einen zumutbaren neuen Mieter stellen. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Wenn Sie Ihre Kündigung zurückziehen möchten, dann senden Sie die Mitteilung bitte per Einschreiben und mit allen Unterschriften der bestehenden Mieter an uns. Wir überprüfen anschliessend Ihren Wunsch.
Sofern Ihre offenen Forderungen beglichen sind, erhalten Sie Ihre Sicherheitsleistung. Der Auflösungsprozess kann einige Tage dauern.
Der Abgabetermin muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist vollzogen werden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, so erfolgt die Abgabe am darauffolgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 Uhr.
Terminvorschläge für den Abgabetermin können Sie unter diesem Link angeben.
Kleine Renovationen (z.B. Streichen der Wände) dürfen ohne Genehmigung durchgeführt werden. Die Wohnung muss allerdings bei der Wohnungsabgabe im ursprünglichen Zustand abgegeben werden. Bauliche Änderungen benötigen eine Bewilligung. Unter diesem Link können Sie das entsprechende Formular ausfüllen.
Mehrzahl der Haustiere können nur mit einer Bewilligung gehalten werden. Hier finden Sie alle möglichen Anträge auf Bewilligung. Bitte teilen Sie uns in der Anfrage Angaben zum Haustier mit (Tierart, Rasse, Alter und Anzahl). Wir geben Ihnen darauffolgend Bescheid, ob der Eigentümer die Tierhaltung gestattet.
In der Regel ist das Anbringen von Katzennetzen, – leitern und – türen nicht erlaubt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
In der Regel ist das Aufstellen von Hundezäunen nicht gestattet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Auf Allgemeinflächen ist das Aufstellen von Trampolinen, Kinderplanschbecken oder Ähnliches nicht geduldet. Möchte man es auf der Mieterfläche anbringen, muss zuerst eine Genehmigung eingeholt werden. Unter diesem Link finden Sie das entsprechende Formular.
In solchen Fällen müssen Sie den Hauswart informieren.
Bitte füllen Sie umgehend dieses Formular mit Angabe der Schlüsselnummer aus. Wenn Sie keinen Zugang zur Wohnung haben, dann kontaktieren Sie einen Schlüsseldienst. Beachten Sie, dass die Kosten für den Schlüsseldienst vom Mieter getragen werden müssen.
Wenn Sie noch über einen weiteren Schlüssel verfügen, können Sie sich beim Schlüsselservice einen Nachschlüssel anfertigen lassen. Ist dies nicht der Fall, findet man die Schlüsselnummer und Hersteller im Milchkasten oder Briefkastenschloss. Falls Sie diese Informationen nicht ausfindig machen können, dann melden Sie uns doch Ihre Bestellung mittels dieses Formulars.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für den Schlüsseldienst vom Mieter getragen werden müssen.
Fürstenlandstrasse 109, 9014 St. Gallen